Basissprachkurse

Diese Kurse sind für Flüchtlinge im Asylverfahren, die derzeit kein Zugang zu Integrationskursen oder anderen Sprachförderangeboten des Bundes bzw. in Trägerschaft des BAMF haben.

Achtung:

Diese Personen dürfen an dem Kurs Teilnehmen

– Personen mit einer Aufenhaltsgestattung (Asylverfahren), die nach dem 31.07.2019 eingereist sind und eine Erwerbstätigkeit aus der Ausländerbehörde gestattet sind.

– Personen, die aus einem sicheren Herkunftsland stammen (Albanien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Kosovo, Ghana, Senegal)

-Personen mit einer Duldung, die keine Ausbildungs-, Beschäftigungsduldung oder Duldung nach §60 a Abs. 2 S. 3 haben.

Diese Personen dürfen an dem Kurs NICHT Teilnehmen

  • Menschen aus Syrien und Eritrea
  • Menschen mit einer Aufenhaltsgestattung, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind

Konzept:

  • 300 UE Deutschunterricht (1 UE = 45 Min.)
    von qualifizierter DaF/DaZ – Lehrkraft analog den Standards der Integrationskurse des Bundes
    (vgl. Rahmencurriculum für Integrationskurse auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge)

Ziel:

Die Lücke der fehlenden Sprachkompetenz bei Flüchtlingen soll geschlossen werden und den Teilnehmenden den Erwerb der Sprachkompetenz (A1 GER) ermöglichen. Diese Kurse haben das Ziel den Anschluss an weiterführende berufsbezogene Sprach- und Schulungsangebote zu erreichen.

Teilnehmerzahl:

8 – 16 Teilnehmende

Laufzeit:

15 Wochen

Kurszeiten:

montags bis freitags

von 8:30 – 12:30 Uhr (Vormittagskurs)

und von 13:00 – 17:00 Uhr (Nachmittagskurs)

Gefördert vom

Ansprechpartner

Frau Tunc

Deutschkurse

 0231 330 154 38


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